Behandlungspflege

Behandlungspflege

Behandlungspflege unterliegt dem fünften Sozialgesetzbuch und umfasst ausschließlich medizinische Pflegeleistungen, welche sowohl im häuslichen als auch im stationären Umfeld ausgeführt werden können. Durchgeführt werden die Leistungen im Rahmen der Behandlungspflege an pflegebedürftigen Menschen immer von examinierten Pflegekräften bzw. einem Fachpflegedienst. Darüber hinaus findet die Behandlungspflege stets auf ärztliche Verordnung statt. Behandlungspflege wird in unseren Demenz- Wohngemeinschaften praktiziert und ernst genommen.

Unter Leistungen im Rahmen der Behandlungspflege fallen jene medizinischen Leistungen, die auf Grundlage einer ärztlichen Anordnung bei pflegebedürftigen Menschen durchgeführt werden. Die erbrachten Leistungen können vielfältig sein und umfassen unter anderem Blutdruckmessung, Blutzuckermessungen, Wundpflege, Verabreichen von Medikamenten und Behandlung eines Dekubitus oder eine Vielzahl von weiteren Leistungen.

Hierbei handelt es sich also um medizinische Hilfeleistungen, die nicht vom jeweiligen Arzt erbracht werden, jedoch zur Sicherstellung der ärztlichen Behandlung notwendig sind. Diese Leistungen werden von uns, dem Fachpflegedienst, in unseren Demenz- Wohngemeinschaften durchgeführt.

Formen der Behandlungspflege

Durch die ärztlichen Verordnungen können verschiedene Arten der Behandlungspflege angeordnet werden. Verschrieben werden kann die Behandlungspflege dabei ungefähr wie Medizin und dient als Maßnahme um eines oder mehrere Symptome zu behandeln. Diese decken einen bestimmten Bereich ab, in dem der pflegebedürftige Bewohner der Demenz- Wohngemeinschaft Hilfe braucht. 

Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung

Medizinische Behandlungspflege auf ärztliche Versorgung wird erst dann verordnet, wenn ein Patient aus der ärztlichen Behandlung zwar entlassen wurde, aber doch medizinische Pflegeleistungen vonnöten sind, die der Patient selbst nicht durchführen kann. In einem solchen Fall kann es beispielsweise zum Einsatz einer ausgebildeten Kranken- oder Altenpflegekraft kommen. Unsere Fachkräfte des Fachpflegedienstes innerhalb der Demenz- Wohngemeinschaften sind geschult und setzen die Verordnungen detailgenau um.

Wesentliche Leistungen im Rahmen der Behandlungspflege in den Demenz- Wohngemeinschaften

Unser Service für Senioren

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Möchten Sie sich einen Einblick in das Leben in einer Demenz- Wohngemeinschaft verschaffen? Kontaktieren Sie uns- entweder per Telefon oder per Mail und wir beraten Sie gerne. Wir beantworten all Ihre Fragen in Ruhe bei einem Termin in einer unserer Wohngemeinschaften. So können Sie sich alles in Ruhe anschauen und sich einen persönlichen Eindruck verschaffen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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